LIGHTPARTZ® 20W SuperLux Arbeitsscheinwerfer 40° Flutlicht

 

Die LIGHTPARTZ® Superlux-Serie ist die beste Wahl, wenn es um Fahr- oder Nebellichter geht. Durch seinen kraftvollen Lichtausstoß und die perfekte Gehäusegröße ist dieser Scheinwerfer kompakt und nahezu universell einsetzbar. Die Lichtperformance ist hervorragend im täglichen Einsatz, die Scheinwerfer lassen sich durch unser Omni-link System zusammenschliessen, um die Bandbreite an Anwendungen weiter zu erhöhen. Bei einer Entfernung von 148m liefert der Arbeitsscheinwerfer noch 1 Lux. Keine Interferenzen mit anderen elektronischen Geräten (RFI/EMC)

 

 

Technische Spezifikationen:

  • Betriebsspannung: 9-32V
  • LEDs: 4St. CREE Hochleistungs-LED CREE Chips
  • Lichtstrahl: 40° Flutlicht
  • Theoretische Lumen: 2.120 lm
  • Stromverbrauch: 1.5A bei 14V
  • Farbtemperatur: 6000 Kelvin
  • Lebensdauer: +50.000 Std.
  • Gehäuse: kompaktes Aluminum Druckguss-Gehäuse mit verstellbarer Halterung
  • Beschichtung: Langlebige, kratzfeste, UV3800 Pulverbeschichtung verblasst nicht in der Sonne
  • Linse: Klare optische und bruchfeste Bayer-Polycarbonat-Linse, Exklusiver Reflektor
  • Anschluss: Deutsch-Stecker für einfache wasserdichte Steckverbindung
  • Betriebstemperatur: -60°C - +125°C
  • Schutzklasse: IP 68 wasserdicht, staubdicht, schockresistent
  • Über- und Unterspannungsschutz
  • Farbe: schwarz
  • Größe: 3,07"
  • Abmessungen: 78 x 68.5 x 88 mm

 

 

LIGHTPARTZ® 20W SuperLux Arbeitsscheinwerfer 40° Flutlicht

44,90 €

  • 0,7 kg

Lieferumfang:
  • 1 St. LED Arbeitsscheinwerfer 20W
  • inkl. Deutsch-Stecker
  • verstellbare Halterung

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern: 

Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

 

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:

"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

 

Beachten Sie daher folgendes:

  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
  • Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
  • Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
  • Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
  • Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"

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